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Beantragen Sie jetzt bequem von zuhause Ihre Schufa Auskunft.

Schnell & einfach online in 3 min Antrag ausfüllen und beantragen.

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für einmalig 29,95 EUR inkl. MwSt.*

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Schnell und einfach zur Selbstauskunft

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Unsere Leistung

Zum Antrag

Bitte geben Sie Ihre Daten sorgfältig ein, denn diese werden exakt in den Antrag für die Selbstauskunft übernommen. Wir übernehmen Ihre Daten und beantragen für Sie, Ihre Selbstauskunft. Dies geschieht auf elektronischen Weg. Durch diesen Service entstehen einmalig Kosten in Höhe von nur EUR 29,95 inkl. MwSt.* Bezahlen Sie ganz bequem per Rechnung. Die Auskünfte selbst erhalten Sie per Post direkt von der Schufa. Der Vertrag zwischen uns, der Digicart GmbH und Ihnen, wird durch Eingabe Ihrer Daten und dem absenden des Formulars geschlossen, alles hierzu finden Sie in den Geschäftsbedingungen. Beachten Sie bitte, dass Sie kein Schufa Zertifikat erhalten, sondern eine Selbstauskunft.  Eine SCHUFA-BonitätsAuskunft, erhalten Sie hier. Wir sind kein Partner der Schufa Holding AG. Es ist möglich, mehr als eine Selbstauskunft im Laufe eines Jahres zu beantragen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man sie nur einmal bestellen kann. Eine Selbstauskunft ist kein Produkt, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Wir beantragen im Namen des Antragstellers eine Selbstauskunft bei der Schufa, ohne dass dabei ein Jahresabonnement abgeschlossen werden muss. So kann die gewünschte Selbstauskunft ohne das Risiko einer langfristigen Verpflichtung erhalten werden. Mit dem übermitteln des Antrags auf Auskunft, ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht. Die Selbstauskunft ist nur kostenlos, wenn diese selbständig bei der Schufa Holding AG beauftragen.

Jetzt Ihre Schufa Selbstauskunft beantragen

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Der Antrag zur Schufa Selbstauskunft wird sofort versendet. Es gelten unsere AGB. Für nähere Informationen zur Datenverarbeitung, lesen Sie bitte unsere Transparenzerklärung.

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Schufa §34

Rechtliche Information zur Bestellung

Die Rechtlichen Informationen zur Bestellung findest du hier >

 

Die Auskunftei speichert jede menge von Daten, müssen aber auch Auskünfte erteilen. Die Verordnung Art. 15 der DS-GVO besagt, dass Sie den Anspruch auf Auskunft haben & Sie zugriff auf sämtliche über Sie gespeicherten Daten haben. Allerdings müssen Sie diese Selbstauskunft persönlich anfordern, was von Firmen wie z.B. der SCHUFA oft als Gelegenheit verstanden wird, Sie von anderen teuren Produkten zu überzeugen. Wenn Sie nicht Gefahr laufen möchten, unbewusst ein teures Abo abzuschließen, dann erteilen Sie uns einen Auftrag für eine SCHUFA-Auskunft

Wir sind nicht die Schufa

Geben Sie Ihren Auskunftswunsch einfach in professionelle Hände. Wir sind weder Partner, noch arbeiten wir mit der Schufa zusammen.

Kostengünstig übernehmen wir Ihr wunsch auf Auskunft. Sie müssen keine ungewollten Verpflichtungen befürchten, kein ABO. Falls die Selbstauskunft für eine dritte Partei bestimmt sein soll, dann vergessen Sie bitte nicht, nach Erhalt der Auskunft, alle nicht relevanten Informationen und Zahlen zu schwärzen & behalten Sie das Original für sich oder Kaufen Sie eine SCHUFA-Auskunft z.B. für den Vermieter direkt bei der SCHUFA Holding AG, für 29,95 EUR. Hier >

Dienstleistungsbeschreibung: Auskunftsersuchen an die SCHUFA Holding AG

Unser Unternehmen bietet eine Dienstleistung an, bei der wir im Namen unserer Kunden Auskunftsersuchen erstellen. Dabei übernehmen wir die Daten, die uns von den Kunden über ein bereitgestelltes Formular übermittelt werden. Anschließend leiten wir das Auskunftsersuchen elektronisch an die SCHUFA Holding AG weiter, immer im Namen des Kunden. Die genauen Vertragsdetails finden Sie hier>

 

Der Ablauf unserer Dienstleistung gestaltet sich wie folgt: Der Kunde füllt das von uns bereitgestellte Formular aus, woraufhin wir einen Auftrag erhalten. Wir bestätigen den Auftrag per Auftragsbestätigung. Mithilfe unserer Software werden die Kundendaten gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in das Auskunftsersuchen übertragen und elektronisch an die SCHUFA Holding AG im Namen des Kunden übermittelt. Für jedes übermittelte Auskunftsersuchen erhalten wir automatisch eine Antwort-E-Mail, die wir dem jeweiligen Kunden zuordnen können. Dadurch stellen wir sicher, dass das Auskunftsersuchen bei der Auskunftei eingegangen ist. 

 

Mit der Übermittlung des Auskunftsersuchens ist unsere Dienstleistung abgeschlossen. Durch unseren Service entstehen Ihnen einmalig Kosten in Höhe von nur EUR 29,95 inkl. MwSt.* Bezahlen Sie ganz bequem per Rechnung.

 

Zu Ihrer Information: Die angeschriebene Auskunftei hat 30 Tage Zeit, nach Erhalt des Antrags diesen zu bearbeiten, einschließlich der Einpflege in ihr internes System. Erfahrungsgemäß bearbeiten sie jeden Auftrag sorgfältig, da bei Nichtbearbeitung hohe Bußgelder drohen.

 

Unser Service bietet Ihnen folgende Vorteile:

Vereinfachter Prozess: Wir übernehmen die Erstellung des Auskunftsersuchens und die Übermittlung an die SCHUFA Holding AG im Namen des Kunden, um den Prozess für Sie reibungslos zu gestalten.

Datensicherheit: Wir arbeiten mit einem TÜV zertifizierten Datenschutzbeauftragten zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden.

Verlässlichkeit: Durch die automatische Zuordnung der Antwort-E-Mails können wir Ihnen bestätigen, dass Ihr Auskunftsersuchen bei der Auskunftei eingegangen ist.

Wir informieren Sie darüber, dass die Auskunftei 30 Tage Zeit hat, um Ihren Antrag zu bearbeiten, was eine zeitnahe Reaktion gewährleistet.

 

Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was steht in der Auskunftei-Auskunft?

In der Datenbank der Auskunftei befinden sich unter anderem Angaben zu Ratenkrediten, Girokonten oder Mobilfunkverträgen. Die Auskunftei speichert auch „Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten“. Das bedeutet: Kündigt die Bank einem Kunden den Ratenkredit, weil er in Zahlungsverzug geraten ist, meldet sie dies der Auskunftei. Der genaue Inhalt der Bonitätsunterlagen variiert in Abhängigkeit vom Adressaten. Immer enthalten sind Name, aktuelle Anschrift sowie frühere Adressen und Geburtsdatum bzw. -ort. Auch alle laufenden Verträge, die der Auskunftei gemeldet wurden, sind darin aufgeführt. Sogenannten A-Vertragspartnern der Schufa wird fast alles mitgeteilt, was in der Selbstauskunft steht – außer, bei welchem Geldinstitut ein Konto eingerichtet ist und wie die Kontonummer lautet.

Was ist die Schufa?

Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei, speichert Daten von Verbrauchern zu Verträgen aus dem Handels-, Telekommunikations- und Finanzbereich. Vollständige Einsicht in diese Daten erhält lediglich der betroffene Verbraucher selbst. Vermieter und Vertragspartner der Schufa können die Daten nur teilweise abrufen. Die Informationen, die in der Schufa-Auskunftenthalten sind, sind öffentlichen Verzeichnissen entnommen oder stammen von Vertragspartnern wie Banken, Sparkassen oder Handels- und Telekommunikationsunternehmen.

Ist die Schufa eine Behörde?

Nein! Auch wenn man das manchmal glauben könnte, weil Banken und Geschäftspartner so großen Wert auf eine Auskunft von ihr legen. Die Schufa ist eine private Organisation, die Daten über die finanziellen Verhältnisse der Bundesbürger sammelt und sie Banken oder Unternehmen zur Verfügung stellt. An ihr sind Sparkassen, Banken und Telekommunikationsunternehmen beteiligt.

Schufa auskunft

Wer sind wir?

Wir von der Digicart GmbH, sind ein deutsches eingetragenes Unternehmen, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, Prozesse und Kundenerlebnisse zu digitalisieren. Gemeinsam mit unserem TÜV zertifizierten Datenschutzbeauftragten, haben wir diesen Prozess digitalisiert und so optimiert, dass Sie nur noch unser Formular ausfüllen müssen, ohne mehr Daten anzugeben als nötig. Wir sind kein Partner der Schufa oder anderer Auskunfteien.

Kann man eine Schufa Selbstauskunft nur einmal im Jahr beantragen?

Nein! Das war einmal. Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten von europäischen natürlichen Personen speichert, muss darüber Auskunft geben. Und das ganze ist nicht reduziert auf nur ein einziges mal im Jahr. Der sogenannte Game-Changer ist die DSGVO

 

Seit Einführung der DSGVO, sind quasi alle Unternehmen dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen. Auch die Schufa Holding AG, deren eigentliches Geschäftsmodel ist, Daten zu sammeln, zu speichern und anschließend kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Daher kann man davon ausgehen, dass die Schufa Holding AG nicht sonderlich darüber begeistert ist, diese Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Laut DSGVO kann ein Auskunftsersuchen nur zurückgewiesen werden, wenn bereits eine Auskunft erteilt wurde und sich keine Veränderungen ergeben haben.

 

Da jedoch, bei der Schufa Holding AG, erfahrungsgemäß, regelmäßig und massenhaft Daten gespeichert werden und der sogenannte Schufa Score, quartalsweise berechnet wird, kann man davon ausgehen, mindestens 4 Auskünfte im Jahr zu erhalten. Erfahrungsgemäß, kommt die Schufa jedoch jedem Auskunftsersuchen nach, ungeachtet wie oft man diese im Jahr beantragt. 

Es kommt immer wieder vor, dass man bei der Auskunftsbeantragung andere Daten angibt, als die Schufa Holding AG speichert, weil man Beispielswiese vor kurzem umgezogen ist, oder man die Auskunft zu einer anderen Adresse geliefert haben möchte. Dann fordert die Schufa die betroffenen Personen auf, sich zu verifizieren, durch z.b. eine Ausweiskopie, aus der hervorgeht, dass man die Person ist, die diesen Antrag stellt.

 

Nun gibt es geteilte Meinungen zum Thema ausschließlicher Post Versand, durch die Schufa Holding AG und ausschließlicher Versand an die gespeicherte Adresse. Uns ist leider nicht bekannt, ob überhaupt jemals jemand seine Auskunft auch ohne postalischen Versand erhalten hat. Die DSGVO schreibt jedoch vor, man müsse die Auskunft auch digital zur verfügung stellen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, man würde sich verifizieren und man erhält diese per Email. Die Schufa interpretiert es jedoch etwas anders. Man bekommt die Selbstauskunft per post und kann diese dann, nach erhalt, online unter https://www.elektronische-datenkopie.de downloaden. Auch der ausschließliche Versand, an die von der Schufa gespeicherten Person ist umstritten. Es gibt Anwälte, die der Meinung sind, die Schufa darf nicht einfach auswählen, an wen sie, wie die Auskunft erteilt, sondern muss sich dem Willen der anfragenden natürlichen Person beugen. Dieses gebietet ein hoher selbstbestimmter Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Wir finden dieses Vorgehen jedoch soweit in Ordnung, wenn man bedenkt welche sensiblen Daten dort gespeichert werden. Wenn Sie also eine Selbstauskunft beantragen möchten, können Sie dies selbst übernehmen oder Sie nutzen unsere Dienstleistung. 

Disclaimer

 

*Preis (exkl. USt.): 25,17 €

(19%) USt.: 4,78 €

Gesamtbetrag: 29,95 € inkl. MwSt.

Bei der hier angebotene Auskunft, handelt es sich um die Selbstauskunft / Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO. Diese kann direkt bei der Schufa Holding AG kostenlos beantragt werden. Nach Angaben der Schufa Holding AG, ist diese nicht für zB. Arbeitgeber oder Vermieter geeignet, da diese mehr Daten preis gibt als nötig. Erkundigen Sie sich daher vorher, welche Auskunft Sie wirklich benötigen. Diese Auskunft ist nur für Sie gedacht. Wir selbst sind keine Auskunftei, arbeiten auch nicht mit dieser zusammensondern sind lediglich ein online Dienstleister, der Ihnen die Arbeit abnimmt. Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir hiermit explizit darauf hin, dass wir nicht in Verbindung mit der Schufa Holding AG stehen.

 

**Sie können die Auskunft online, nach erhalt per Post, von der Schufa Holding AG über die Webseite https://www.elektronische-datenkopie.de herunterladen. Der Versand wird unverzüglich veranlasst und kann bis Max. 30 Tage dauern, sollte die Auskunft, in der Zeit nicht bei Ihnen eingegangen sein, kontaktieren sie uns einfach.

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